Donnerstag, 17. März 2016

Sonderheft c’t Fotografie spezial

Richtig falsch fotografieren

Hannover, 17. März 2016 – Oft entstehen mit der Kamera in Stadt und Natur nur altbekannte Bilder, die wenig reizvoll sind. Wer sich jedoch bewusst über erlernte Fotoregeln hinweg setzt, entdeckt ganz neue spannende Motive, schreibt das Magazin c’t Fotografie in seinem Sonderheft Meisterklasse.

Entscheidend ist, die Perspektive zu wechseln, Fotoregeln zu hinterfragen und Mut zum Experimentieren zu entwickeln. „Verstoßen Sie bewusst gegen die vorherrschenden Regeln, setzen Sie sich über Konventionen hinweg“, ermuntert c’t-Fotografie-Redakteur Peter Nonhoff-Arps. Genau betrachtet gibt es in der Fotografie gar kein „falsch fotografieren“. So kann etwa eine absichtliche Unterbelichtung der Aufnahme etwas Geheimnisvolles verleihen, die Überbelichtung hingegen zu einer surrealen Note führen. Das scheinbar Falsche lässt sich auch als Bilderserie bewusst inszenieren, sei es mit angeschnittenen Gesichtern, verblitzten Porträts, Fingern vor dem Objektiv oder einer Person, die bei einer Serie von Gruppenaufnahmen immer aus dem Bild läuft.

Zu viele Gedanken über Technik können vor allem ungeübte Amateure davon abhalten, sich der Erfahrung des unbefangenen und intuitiven Sehens hinzugeben. „Der erste Schritt zu mehr Freiheit beim Fotografieren ist daher, alle Automatiken abzuschalten und die Kamera komplett manuell zu bedienen“, sagt Nonhoff-Arps. Wer intuitiv sieht, der entdeckt vielleicht Silhouetten, interessante Durchblicke und ungewöhnliche Spiegelungen, die sich zu malerischen, abstrakten Bildkom­positionen verdichten lassen. Ein grauer Regentag im November kann auf einmal ein wunderschönes Motiv entlfalten, wenn der Fotograf die Kamera auf den Asphalt lenkt und die Spiegelung der bunten Neonlichter entdeckt. Und zu einem Blick in eine nächtliche Straßenbahn durch eine verregnete Scheibe passt durchaus ein leichtes Verreißen der Kamera.

„Es ist wichtig zu experimentieren und dabei auch mal zu weit zu gehen, damit man später das Erlernte für die eigene Arbeit einsetzen kann“, rät Nonhoff-Arps allen Fotografen.

Das Sonderheft von c’t Fotografie ist ab sofort im gut sortierten Handel für 12,90 Euro inklusive DVD erhältlich und kann online unter www.heise-shop.de bestellt werden.

Freitag, 4. März 2016

Film-Downloads:

Flüchtlinge im Visier von Massenabmahnern

Hannover, 4. März 2016 – Wer in ein fremdes Land kommt, braucht meist einige Zeit, um sich mit den Regeln und Gesetzen vor Ort vertraut zu machen. So geht es auch den Flüchtlingen, die zu uns nach Deutschland kommen. Viele Dinge, die in Syrien nicht gesetzlich geregelt sind, werden bei uns rigide bestraft, zum Beispiel illegale Film-Downloads aus dem Internet. Hilfsbereite Bürger, die ihr WLAN für Flüchtlinge öffnen, sollten diese auch über die Rechtslage in Deutschland informieren, rät das Computermagazin c't in seiner aktuellen Ausgabe 6/16.

Für viele Flüchtlinge ist das Internet der einzige Draht zur Familie in der Heimat und einer der wenigen Zeitvertreibe während des langwierigen Asyl-Prozesses. Umso schöner ist es für sie, wenn jemand ihnen Zugang zum WLAN gewährt. „Doch viele Flüchtlinge wissen nicht, dass zum Beispiel das Herunterladen von Filmen aus Tauschbörsen illegal ist und in Deutschland hohe Geldforderungen zur Folge haben kann”, sagt Holger Bleich vom Computermagazin c’t.

Nach Informationen der c’t geraten derzeit Flüchtlinge und deren Helfer ins Visier der Massenabmahner. Diese Rechtsanwälte, die große Filmvertriebe vertreten, verfolgen illegale Downloads anhand der IP-Adressen und verschicken dann Schadenersatzforderungen an die WLAN-Inhaber. Für Holger Bleich ist dies unabhängig vom vorhandenen Rechtsanspruch moralisch fragwürdig. „Sollen die meist nahezu mittellosen Flüchtlinge de facto bestraft werden, obwohl sie nicht wissen, dass sie illegal handeln?“

Ehrenamtliche Anwälte können im Falle einer Abmahnung versuchen, eine Härtefallregelung zu erreichen und den Preis erheblich zu reduzieren. Doch bestenfalls kommt es gar nicht erst so weit. „Falls Sie als Anschlussinhaber Flüchtlingen Internetzugang gewähren, weisen Sie sie auf die spezifische Rechtslage in Deutschland hin”, rät Bleich. „Denn als Betreiber des WLAN wird man hierzulande für Rechtsverletzungen, die über diesen Zugang stattfinden, zur Verantwortung gezogen. Es gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.”

Den kompletten Artikel von Holger Bleich finden Sie auf der c’t-Homepage sowohl auf Deutsch und Englisch als auch auf Arabisch.