Samstag, 14. Juli 2012

Das kölner Beschneidungsurteil


Ein Mal nachdenken was das eigentlich bedeutet


Hier ein paar Zitate:


Im Zweifel liberal

Andrea Dernback im "Tagesspiegel: "Es scheint nur um das Verhältnis von Staat und Religion zu gehen – was schon eine ganze Menge wäre. Aber hinter der manchmal überlauten Debatte um die Beschneidung steckt doch mehr. Ein Zeigefinger weist spätestens seit dem Urteil des Kölner Landgerichts auf die Gläubigen, diese vormodernen Barbaren, die das Abschneiden der Vorhaut kleiner Jungen zum rituellen Kernbestand erklären. Vier Finger weisen aber in die Gegenrichtung: auf eine säkulare, liberale Gesellschaft, die sich ihrer selbst so unsicher geworden zu sein scheint, dass sie Selbstgewissheit in der Abgrenzung sucht gegen jene vormodernen Reste. Seht her, wir sind aufgeklärt, wir fallen nicht auf irrationalen Popanz rein."
(zum gesamten Artikel)


Im Dienst der Aufklärung

Niels Kruse in einem offenen Brief an den Rabbi Goldschmidt (abgedruckt im "Stern"): "So gesehen leistet das Urteil aus Köln einen großen Beitrag zur Aufklärung. Sicher ist es nicht die Aufgabe der Kölner Richter, in die Fußstapfen von Moses Mendelssohn zu treten, dem Vater der jüdischen Aufklärung. Aber dennoch setzen sie am wichtigsten Punkt an: Was kann, was darf Religion mit Menschen machen? Sind Riten, nur weil tausende von Jahren alt, (und manchmal folgenlos wie die Beschneidung) noch zeitgemäß? Und entscheidender: Sind sie deswegen gut? Sind sie richtig und zumutbar? Hendrik M. Broder hat auf diese Fragen bereits die Antworten gegeben. Sie lauten nein. Man kann auch zu anderen Schlüssen kommen. Das Ausschlaggebende dabei ist jedoch, dass diese Fragen gestellt werden, gestellt werden dürfen und müssen. Vor allem in einem säkulären Land wie Deutschland."
(zum offenen Brief)


Regierung will Beschneidung von Jungen straffrei lassen

In der "otz.de": Die religiös begründete Beschneidung von Jungen soll nach dem Willen der Bundesregierung weiter straffrei bleiben. Nach der Debatte über das Kölner Beschneidungsurteil strebe die Regierung nun schnell Rechtsfrieden für muslimisches und jüdisches Leben in Deutschland an, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. 

Berlin. Die SPD zeigte sich bereit, die Rechtmäßigkeit von Beschneidungen gesetzlich festzuschreiben.


Was ist hier eigentlich los?

(Kommentar) Sind wir schon so überdreht, daß der einzige Ansatzpunkt, einem logisches und richtigen Gerichtsurteil zu begegnen, die Betrachtung aus der Ecke des feudalen, archaisch Religionsfanatikers ist?

Denn, juristisch gesehen, konnten die Richter gar nicht anders urteilen. Das höchste Gut im deutschen Grundgesetz sind die Menschenrechte. Irgendwann hinten gefolgt, gibt es die jetzt viel zitierte "Religionsfreiheit". (Auf die beziehen sich dann die alle, die in der Türkei kein Kopftuch tragen dürfen, es im Ausland aber gerichtlich erstreiten wollen.)

So. Zu den Menschenrechten gehört ganz elementar die körperliche Unversehrtheit, sie bedeutet z. B., daß ein ärztlicher Eingriff nur mit ihrer Zustimmung erfolgen darf, bei einem Kind ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. Die Zustimmung der Eltern ist jedoch nur dann für den der den Eingriff durchführt strafbefreiend, wenn die Maßnahme dem Kindeswohl dient! Das ist alles bei einer Beschneidung bei weitem nicht gegeben, sondern im Gegenteil, bei dem zu verhandelnden Fall waren starke Nachblutungen aufgetreten, was zur Einweisung des Jungen in ein Krankenhaus führte.
Hier gab es auch eine ganz logische Verkettung: Jeder schreit, falls bei Kindern der Verdacht gegeben ist, daß sie mißhandelt wurden, ist die Polizei einzuschalten. Das ist geschehen, sie haben das einzig schlüssige getan: Ein Strafanzeige aufgenommen und so das ganze vor Gericht gebracht.

Jetzt ist das Geschrei, ins Besonderen aus der jüdischen Ecke groß: Religionsfreiheit! Da stellt sich bei "Anne Will" ein Rabbiner hin und behauptet, die Quälerei sei ein Geschenk an den Jungen. Tja, morgen gibt es eine Sekte, die das Töten ihrer Anhänger als Befreiung und Geschenk an den getöteten betrachtet. Rennt dann Herr Gabriel auch hin und sorgt für Straffreiheit?
Wie absurd muß es den noch werden, daß ich nicht jeder gesellschaftlichen Randgruppe hinerher hechele. Klar von den "Grünen" (als Randgruppendemagogen) habe ich das erwarted. Von den Regierenden, die hoffentlich bald zur Randgruppe werden und sich deshalb mit einigen verbünden (Lex "Mövenpick" und "Adresshändler-Gesetz" z.B.) wäre ein Klarstellung der deutschen Rechtslage ganz nett gewesen. Doch die "Spezial"-Demokraten schießen ein Mal mehr "den Vogel ab": Da stellt sich eine ehemalige Justizministerin mit dem Parteivorsitzenden vor die Mikrofone hin und will wegen ein paar polemisierenden Schreihälsen das Grundgesetz beugen. Denn etwas anderes wäre ein solche "Rechtsanpassung" nicht.




Bilder: Wikipedia

3 Kommentare:

  1. Ergänzend:
    Vierjähriger nach Beschneidung in Notaufnahme
    Der Vierjährige aus dem umstrittenen Beschneidungurteil lag tagelang im Krankenhaus, hatte einen "zerfressenen" Penis und Nachblutungen. Sogar die Verbandswechsel mussten in Narkose stattfinden.

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article108294167/Vierjaehriger-nach-Beschneidung-in-Notaufnahme.html?wtmc=plista

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  2. Umfrage
    Beschneidungsverbot entzweit Deutsche

    Im Bundestag gilt die Mehrheit für eine Resolution zugunsten des Rechts auf religiöse Beschneidung als sicher, in der Bevölkerung ist die Stimmung geteilt: Einer Umfrage zufolge sprechen sich 42 Prozent der Deutschen gegen ein Verbot des rituellen Eingriffs aus, 45 Prozent aber sind dafür.


    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/umfrage-beschneidungsverbot-entzweit-deutsche-a-845208.html

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  3. Ja, was gilt schon das Kindeswohl, wenn "Schreihälse" und Opportunisten Hand in Hand die Politik bestimmen. Leutheuser-Schnarrenberger hätte ich mehr Rückrat zugetraut. Wenn es um Stammzellen (und die Gesundheit der Menschen) geht, werden ethische Grundsätze ins Feld geführt, besonders von denen mit dem "C" im Namen. Päderasten sollen am besten lebenslang in den Knast. Werden jedoch kleine Jungen verstümmelt soll das legal sein. Wie absurd muß diese Politik noch werden, bevor eine Abmahnung durch den Wähler erfolgt?

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