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Freitag, 18. Januar 2013

Heinold: Schwarz-Gelb verteidigt Steuerschlupflöcher

CDU/CSU und FDP blockieren Jahressteuergesetz 2013 im Bundestag


Den Beitrag habe ich 1:1 aus einer Presseerklärung übernommen. Ich finde, dem muß nichts hinzugefügt werden.

Die schwarz-gelbe Koalition verteidigt Steuerschlupflöcher und blockiert jeden Versuch, das Steuerrecht in Deutschland gerechter zu machen.“ So kommentierte Finanzministerin Monika Heinold die heutige Abstimmung im Bundestag zum Jahressteuergesetz 2013.

Union und FDP haben den Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 2013 abgelehnt. Die Vorlage enthielt zahlreiche Änderungen, um Steuerschlupflöcher zu schließen und damit auch die Einnahmebasis für die Länder dauerhaft zu sichern.

Das gilt zum Beispiel für Änderungen, die eine Umgehung der Erbschaftssteuer durch die gezielte Verlagerung von Finanzmitteln (z.B. Festgeld) in eine sogenannte „Cash GmbH“ verhindern sollten. Andere vorgesehene Änderungen betrafen die Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen bei Umwandlungen („Monetarisierung von Verlusten“) und bei der Grunderwerbssteuer. Auch die Möglichkeit, durch gezielte Verluste aus der Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften in der EU die eigene Einkommenssteuerlast zu minimieren, sollte künftig ausgeschlossen werden.

Das Jahressteuergesetz enthielt ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die vor allem ein Ziel verfolgten: Diejenigen, die viel haben, sollen ihre gerechten Steuern in Deutschland bezahlen, statt sich vor ihrem Solidarbeitrag zu drücken. Das ist mit Union und FDP offensichtlich nicht zu machen“, sagte Heinold.
Als besonders ärgerlich bezeichnete die Finanzministerin, dass der Bundestag mit dem Jahressteuergesetz 2013 auch die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Einkommenssteuerrecht blockierte: „Im Landtag beantragt die FDP die steuerrechtliche Gleichstellung, im Bundestag lehnt sie genau das ab. Schwule und Lesben brauchen gleiche Rechte. Heuchelei brauchen sie nicht.“

Datei ist nicht barrierefrei Medieninformation vom 17. Januar 2013 zum Herunterladen (PDF, 16 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Verantwortlich für diesen Pressetext: Sebastian Schaffer|
Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel
Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616 3906 |
E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de |






Mittwoch, 18. Juli 2012

Die Hehler Deutschlands



TROTZ KRITIK

NRW kauft erneut CD mit Steuersünder-Daten


NRW-Behörden kaufen vertrauliche Daten deutscher Steuerpflichtiger. Schäuble sieht darin nur eine "Behelfskrücke". Der angebliche Kauf der CD mit Bankdaten löst Verärgerung in der Schweiz aus.

(Kommentar) Wann endet dieser Wahnsinn? Wer geht einmal gegen diese Hehlerei vor? Jeder anständige Mensch muß doch merken, daß sich diese Behörden strafbar machen und dem Diebstahl Vorschub leisten!

Ich könnte es gut verstehen, falls die schweizer Regierung das mit den deutschen ausgehandelte Steuerabkommen vor diesem Hintergrund aussetzt. Wollen es sich die deutschen wirklich mit jedem verscherzen?


Rentner- News schreibt dazu:


Steuer-CD: Schweiz stützt sich bei ihren Haftbefehlen auf das Bundesverfassungsgericht

Steuer-CD: Schweiz beruft sich auf Bundesverfassungsgericht(Bellinzona)   Die Entscheidung der schweizerischen Bundesanwaltschaft, im Fall der Steuer-CD mit Bankdaten von angeblichen Steuerbetrügern strafrechtlich auch gegen nordrhein-westfälische Steuerfahnder vorzugehen, hatte sich bereits Mitte Dezember während des Prozesses gegen den verantwortlichen Bank-Mitarbeiter abgezeichnet. Carlo Bulletti, der für den Fall zuständige Leitende Staatsanwalt, verwies damals am Bundesstrafgericht in Bellinzona (Tessin) gegenüber der Presse auf eine Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.


Dieses hatte im November 2010 entschieden, strafbar erlangte Beweismittel seien grundsätzlich verwertbar. Es wies damit die Beschwerde eines Ehepaars ab, das sich gegen eine Hausdurchsuchung wehrte, die aufgrund der Steuer-CD erfolgt war. Staatsanwalt Bulletti verwies aber auf einen Stelle im betreffenden Beschluss, der bisher kaum beachtet wurde. Das deutsche Bundesverfassungsgericht schrieb in jenem Beschluss nämlich auch, es sei davon ausgegangen, dass die beanstandeten Daten nur entgegen genommen und weitergeleitet wurden, dass die Behörden aber nicht ihre Herstellung, Beschaffung oder Erfassung veranlasst hätten, sondern sich der Informant von sich aus an die Steuerfahndung gewandt habe ((2 BvR 2101/09). (weiter lesen)




Weiter lesen:
Unter Hehlerei versteht man den Handel mit Sachen, die gestohlen oder unterschlagen wurden und sich nicht im Eigentum der Handelnden befinden.
Die Hehlerei ist die bedeutendste Anschlussstraftat an eine zuvor begangene, gegen fremdes Vermögen gerichtete Straftat, insbesondere an einenDiebstahl. Das Wesen der Hehlerei besteht in der Aufrechterhaltung einer widerrechtlichen Besitzlage an der durch die Vortat erlangten Sache. Die Hehlerei wird bestraft, weil die Bereitschaft von Hehlern, sich Diebesgut zu verschaffen, es abzusetzen oder abzusetzen zu helfen, für andere einen Anreiz schafft, Vermögensstraftaten zu begehen. Die Hehlerei ist daher ein sog. Vermögensgefährdungsdelikt. Hehlerei ist nur an einer Sache, nicht etwa an Forderungen oder Daten, möglich.
Eine mit der Hehlerei verwandte Straftat ist die Steuerhehlerei.